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Energieaudit nach DIN EN 16247 in Sachsen

Das Energieaudit ist eine systematische Untersuchung Ihres Energieverbrauchs. Am Ende wissen Sie, wohin Ihr Geld für Strom und Wärme fließt und welche Maßnahmen es zurückholen. Der Bund übernimmt die Hälfte des Honorars.

Förderung bis 31.12.2026

Die aktuelle Förderrichtlinie für Energieberatungen gilt nur noch bis Jahresende. Eine Verlängerung ist bisher nicht angekündigt (Stand November 2026). Wer die 50 % sicher nutzen möchte, sollte den Antrag noch 2026 stellen. Jetzt Erstgespräch anfragen

Kosten und Förderung

Was kostet Sie die Beratung?

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Für das Energieaudit nach DIN EN 16247 übernimmt der Bund 50 % des Honorars, bei Energiekosten über 10.000 € im Jahr bis zu 3.000 €. Den Förderantrag bereiten wir für Sie vor.

Was wir uns ansehen

  • Strom: Verbrauch, Lastspitzen, Tarif und Grundlast in Pausen und nachts
  • Wärme: Heizung, Warmwasser, Prozesswärme und ungenutzte Abwärme
  • Kälte: Kühlräume, Tiefkühlung, Klimatisierung, Serverkühlung
  • Druckluft: Leckagen, Druckniveau, Steuerung der Kompressoren
  • Beleuchtung, Lüftung, Pumpen und Antriebe
  • Gebäudehülle, soweit sie für den Verbrauch eine Rolle spielt

Was Sie am Ende in der Hand haben

Einen schriftlichen Auditbericht nach DIN EN 16247. Darin stehen Ihre Verbräuche und Kosten aufgeschlüsselt nach Bereichen, die konkreten Einsparmaßnahmen mit Investition, jährlicher Einsparung und Amortisationszeit, und die Förderprogramme, die für die Umsetzung in Frage kommen.

Wir gehen den Bericht mit Ihnen durch, damit Sie wissen, womit Sie anfangen.

Kosten und Förderung

Gefördert wird das Audit über die Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (Modul 1). Der Zuschuss beträgt 50 % des förderfähigen Honorars:

Jährliche Energiekosten (netto)ZuschussHöchstbetrag
über 10.000 €50 %3.000 €
bis 10.000 €50 %600 €

Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Das übernehmen wir für Sie. Alle Details zur Förderung

Fragen zum Energieaudit

Ist das Energieaudit für mich Pflicht?

Für kleine und mittlere Unternehmen ist es freiwillig. Gerade deshalb fördert der Bund es: Es ist die Grundlage für fundierte Investitionsentscheidungen und für viele Förderanträge.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Vor allem Ihre Strom-, Gas- und Wärmerechnungen der letzten Jahre, falls vorhanden Lastgänge Ihres Stromzählers sowie Angaben zu den wichtigsten Anlagen. Was fehlt, ermitteln wir vor Ort.

Wie oft wird das Audit gefördert?

Eine erneute geförderte Beratung für denselben Antragsteller ist frühestens nach vier Jahren möglich.

Muss ich die Maßnahmen danach umsetzen?

Nein. Sie entscheiden, was Sie wann umsetzen. Der Bericht zeigt Ihnen, welche Maßnahmen sich am schnellsten bezahlt machen.

Kontakt

Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren

Sagen Sie uns kurz, um welchen Betrieb es geht. Wir rufen Sie innerhalb eines Werktags zurück und vereinbaren einen Termin, bei Ihnen vor Ort oder telefonisch.

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