Förderung für Energieberatung und Energieeffizienz 2026
Für die Beratung zahlt der Bund die Hälfte. Für die Umsetzung gibt es weitere Programme von Bund und Freistaat Sachsen. Hier der Überblick, Stand November 2026.
Die aktuelle Förderrichtlinie für Energieberatungen gilt nur noch bis Jahresende. Eine Verlängerung ist bisher nicht angekündigt (Stand November 2026). Wer die 50 % sicher nutzen möchte, sollte den Antrag noch 2026 stellen. Jetzt Erstgespräch anfragen
1. Zuschuss für die Beratung (BAFA)
Die Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) bezuschusst 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die Höchstbeträge hängen vom Modul ab:
| Modul | Bedingung | Höchstzuschuss |
|---|---|---|
| 1: Energieaudit DIN EN 16247 | Energiekosten über 10.000 €/Jahr | 3.000 € |
| 1: Energieaudit DIN EN 16247 | Energiekosten bis 10.000 €/Jahr | 600 € |
| 2: Energieberatung DIN V 18599 | je nach Nettogrundfläche des Gebäudes | bis 4.000 € |
Wichtig: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Beratung beginnt. Die Beratung muss ein Experte der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes durchführen. Eine erneute Förderung ist frühestens nach vier Jahren möglich.
Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung ist bisher nicht angekündigt.
2. Förderung für die Umsetzung
Welche Programme passen, hängt von der Maßnahme ab. Die wichtigsten für Betriebe in Sachsen:
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschuss über BAFA und KfW, etwa für effiziente Querschnittstechnologien wie Pumpen, Motoren und Ventilatoren, für Prozessoptimierung und für Mess- und Regeltechnik.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Für Maßnahmen an Gewerbegebäuden, zum Beispiel an Dämmung, Fenstern oder Heizungsanlage. Die Bedingungen wurden 2026 mehrfach angepasst. Wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr Vorhaben.
Programme der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
Der Freistaat Sachsen fördert ergänzend unter anderem Energiemanagementsysteme und Stromspeicher, je nach Programm mit höheren Quoten als der Bund.
Förderbedingungen ändern sich häufig. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand November 2026. Verbindlich sind die jeweiligen Richtlinien der Fördergeber.
Fragen zur Förderung
Wer bekommt das Geld, ich oder der Berater?
Der Zuschuss wird an Ihr Unternehmen ausgezahlt. Sie bezahlen das Beratungshonorar und erhalten nach Abschluss und Nachweis den Zuschuss vom BAFA.
Zählt der Zuschuss als De-minimis-Beihilfe?
Ja, die Förderung der Energieberatung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Wir fragen im Erstgespräch ab, welche Beihilfen Sie in den letzten Jahren erhalten haben.
Was passiert mit der Förderung ab 2027?
Die aktuelle Richtlinie endet am 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung oder Nachfolgeregelung ist bisher nicht bekannt (Stand November 2026). Wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neuigkeiten gibt.
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